Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des ZAW
Die Verbandsversammlung des ZAW hat am 14. Dezember 2020 auf Grundlage der neuen Abfallgebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2021 und 2022 die „18. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Abfallentsorgungsanlagen des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Westsachsen“ beschlossen.
Die in dieser Satzung ausgewiesenen kostendeckenden Gebührensätze gelten ab dem 1. Januar 2021.